DSGVO für SV

Datenschutzinformation für die Datenverarbeitung bei gerichtlichen oder privaten Gutachtensaufträgen durch Gerichtssachverständige

Ihre Daten sind uns wichtig!

Sachverständige respektieren und schützen das Recht auf Datenschutz und Privatsphäre und ergreifen alle gesetzlich erforderlichen Maßnahmen, um personenbezogenen Daten zu schützen: Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen treffen sie geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung („Integrität und Vertraulichkeit“).

Datenschutzrechtliche Rolle von Sachverständigen bei Gutachtensaufträgen

Datenschutzrechtlich sind Sachverständige im Rahmen ihrer Gutachtenstätigkeit – unabhängig davon,

(a) ob sie von einem Gericht bzw einer Behörde bestellt werden oder

(b) ob sie im privaten Auftrag tätig sind –

als „Auftragsverarbeiter“ zu qualifizieren. Datenschutzrechtlicher „Verantwortlicher“ ist jeweils der „Auftraggeber“, also das/ die jeweilige Gericht/ Behörde bzw der jeweilige „private“ Gutachtensauftraggeber. Dementsprechend sind diese – und nicht die Sachverständigen – insbesondere auch für die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte, wie inbesondere etwaiges Recht auf Information, Auskunft, Richtigstellung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragung und/ oder Widerspruch, berufen. Sämtliche Anträge zu Betroffenenrechten sind daher direkt beim Gericht/ bei der Behörde bzw dem „privaten“ Gutachtensauftraggeber und nicht bei den (Gerichts)Sachverständigen geltend zu machen. Sollten Anträge doch bei den (Gerichts)Sachverständigen gestellt werden, werden diese an den jeweiligen datenschutzrechtlich Verantwortlichen weitergeleitet.

DSGVO

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist mir ein besonderes Anliegen. Ich verarbeite Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen gemäß DSGVO bzw. TKG 2003.

Inhalt:

Baumeister Ing. Martin Riedl
Aigling 19a
6173 Oberperfuss
Tel. +43 676 416 44 51

Firmengericht: Bezirksgericht Innsbruck

Webdesign:

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Informationspflicht:

Informationspflicht lt. §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch bzw. §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht lt. §25 Mediengesetz erfahren Sie hier.

Neueste Kommentare

02.12 | 17:53

Bester Baumeister hat meinen Sohn unterstützt wo es nur ging dafür vielen vielen Dank für alles und vuel Erfolg weiterhin ggglg Maria mit fam.

22.04 | 17:02

Hallo Martin,
der Baugrund ist bereits ausgehoben und wir freuen uns sehr auf unser Haus.
Durch deine tolle Planung, ist es uns möglich, auf diesem Grundstück unser Doppelhaus zu bauen. Vielen Dank!

03.04 | 16:20

Hallo Martin!
Dein Wissen, deine Ideen, deine Erfahrung, all das hat dazu geführt, dass in Birgitz bald ein Doppelhaus stehen wird, das einfach genial ist.
Danke dafür.

23.02 | 07:44

Hallo Martin, wir möchten dir nochmal Danke sagen für die perfekte Planung und Unterstützung bei der Umsetzung unseres Bauvorhabens. PS: es kann sich wirklich sehen lassen

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